Klarstellung zum Hengst Fargo
Nach Anfragen und einer Veröffentlichung bei Facebook zum Hengst „Fargo“ möchte ich folgendes erklären:
Der Hengst wurde anlässlich der Körung 2022 nicht gekört, der Hengst wurde zur Hengstleistungsprüfung 2023 angemeldet und kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen wieder abgemeldet, der Hengst wurde erneut zur Körung 2024 angemeldet, dann zurückgezogen.
Der Hengst ist somit nicht gekört.
Für Zuchtprodukte aus Stuten unseres Verbandes und nicht in Hengstbuch I oder II eingetragenen Hengsten gibt es nur eine Geburtsbescheinigung, Auch in Zukunft sind diese Fohlen, nach der Änderung unseres Zuchtprogrammes aus 2023, weder auf Fohlen- und später auf Stutenschauen zur Bewertung und Prämierung zugelassen. Eine Körung von männlichen Nachkommen ist außerdem ausgeschlossen.
Der Hengst darf sich wenn gewünscht im nächsten Jahr erneut der Körkommission stellen und falls er dann gekört würde, müßte er noch im gleichen Jahr seine Eigenleistungsprüfung erfolgreich absolvieren.
gez. E.-B. Hedden 1.Vorsitzender